Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?
Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.
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Eine Verlängerung bis Ende 2021 wurde angekündigt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt weiterhin dem Steuersatz in Höhe von 10 %.
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Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
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Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liegen bereits ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen mit ihrem Einkommen als Geschäftsführer über der Höchstbeitragsgrundlage.
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Tipps zur Bearbeitung von Reklamationen
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Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. Oktober 2020