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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Winter 2023:

Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Wie sind Verkäufe im Rahmen eines Hofladens steuerlich zu behandeln?
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Wer darf Abfindungsbrand aus Getreide herstellen?

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Abfindungsbrand aus Getreide hergestellt werden darf?
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Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.
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Was ändert sich bei der Entnahme landwirtschaftlicher Betriebsgebäude ab 1.7.2023?

Was ändert sich bei der Entnahme landwirtschaftlicher Betriebsgebäude ab 1.7.2023?

Neuregelung der Entnahmebesteuerung von Betriebsgebäuden durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2023.
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Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
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Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen
Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
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Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Auf Qualität, Service und Beschwerdemanagement achten.
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Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Möchte ein Land- und Forstwirt seine Produkte im Rahmen eines Hofladens vertreiben, so ist zu Beginn die Entscheidung zu treffen, ob das Sortiment der verkauften Produkte nur eigene oder auch fremde Erzeugnisse umfassen soll, da dies wesentlich das Ausmaß der Besteuerung beeinflusst.

Einkommensteuer

Die Einnahmen aus dem Verkauf von ausschließlich eigenen Erzeugnissen (Urprodukten) gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Diese Einnahmen sind im Rahmen der Vollpauschalierung vollständig durch den pauschalen Gewinnprozentsatz von 42 % des Einheitswertes abgegolten. Wird der Gewinn des Betriebes durch Teilpauschalierung ermittelt, so sind sämtliche Einnahmen des Betriebes, auch jene aus dem Verkauf im Rahmen eines Hofladens, aufzeichnungspflichtig. Davon können in der Folge die pauschalen Betriebsausgabensätze (70 % bzw. 80 % bei Veredelungstätigkeit) in Abzug gebracht werden.

Werden hingegen im Rahmen des Hofladens auch fremde Erzeugnisse verkauft, so ist zu beachten, dass deren Einkaufswert nachhaltig nicht mehr als 25 % des Nettoumsatzes des Betriebes beträgt und die Einnahmen aus der Direktvermarktung die € 45.000,00-Grenze jährlich nicht übersteigen, da ansonsten kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern ein Gewerbebetrieb vorliegt. Im Falle des Vorliegens eines Gewerbebetriebes ist der Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln.

Umsatzsteuer

Beim Verkauf im Rahmen eines Hofladens haben nichtbuchführungspflichtige („umsatzsteuerpauschalierte“) Land- und Forstwirte pauschal 10 % bzw. 13 % Umsatzsteuer (je nach Produkt) an Letztverbraucher bzw. generell 13 % Umsatzsteuer an Unternehmer in Rechnung zu stellen. Zudem gilt es zu beachten, dass bei Rechnungen über Getränke (ausgenommen Milch) und alkoholische Flüssigkeiten eine Zusatzsteuer von 10 % (7 % bei Unternehmern) in Rechnung zu stellen ist.

steuerpflichtige Einkommen.

Stand: 27. November 2023

Bild: icarmen13 - stock.adobe.com

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