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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2022:

Was ändert sich bei den Steuern für Pendler und Familien?

Was ändert sich bei den Steuern für Pendler und Familien?

Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Pendlereuro werden erhöht
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Die Registrierkasse in der Arztpraxis: Was ist beim laufenden Betrieb zu beachten?

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Vorgangsweise bei Ausfall und Außerbetriebnahme, Kontrollbelege, Sicherungen
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Sind Studienreisen bei Angestellten als Werbungskosten abzugsfähig?

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Die Lohnsteuerrichtlinien sehen hier strenge Voraussetzungen
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Heimreise aus dem Urlaub: Steuern an der Grenze?

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Reisen Sie aus einem EU-Mitgliedstaat ein oder aus einem Drittstaat?
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Haftung wegen Wechsel des zugesagten Operateurs

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Operation des betroffenen Patienten durch Assistenzarzt
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Kulturlinks – Sommer 2022

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Kulturveranstaltungen - Sommer 2022
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Was ändert sich bei den Steuern für Pendler und Familien?

Was ändert sich bei den Steuern für Pendler und Familien?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und vermindert direkt die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der Steuerreform werden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge pro Kind und Monat erhöht.

 

bis 30.6.2022

ab 1.7.2022

für Kinder bis 18 Jahre

€ 125,00/Monat

€ 166,68/Monat

für volljährige Kinder

€ 41,68/Monat

€ 54,18/Monat

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbonus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird und dass es sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhält. Für Kinder, die sich in Drittländern aufhalten, steht kein Familienbonus zu. Für Kinder, die in anderen EU-/EWR-Ländern oder in der Schweiz leben, werden die Beträge per Verordnung des BMF auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus indexiert. Die Höhe wird alle zwei Jahre neu angepasst. Der Familienbonus Plus kann entweder während des Jahres in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.

Aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten werden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen des Pendlerpauschales sind folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen (in Klammer der neue monatliche Gesamtbetrag):

Kleines Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

  • mindestens 20 km bis 40 km: € 29,00 (insgesamt € 87,00) monatlich
  • mehr als 40 km bis 60 km: € 56,50 (insgesamt € 169,50) monatlich
  • mehr als 60 km: € 84,00 (insgesamt € 252,00) monatlich

Großes Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

  • mindestens 2 km bis 20 km: € 15,50 (insgesamt € 46,50) monatlich
  • mehr als 20 km bis 40 km: € 61,50 (insgesamt € 184,50) monatlich
  • mehr als 40 km bis 60 km: € 107,00 (insgesamt € 321,00) monatlich
  • mehr als 60 km: € 153,00 (insgesamt € 459,00) monatlich

Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von € 2,00 pro Jahr und Kilometer nun ein Betrag von € 0,50 monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um € 60,00 und im Kalenderjahr 2023 um € 40,00.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Friends Stock - stock.adobe.com

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