Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühling 2022:

Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 Geld vom Finanzamt zurückholen

Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 Geld vom Finanzamt zurückholen

Durch die Steuerreform wurde die Arbeitnehmerveranlagung für 2021 noch attraktiver
... Artikel lesen

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind für den Arbeitnehmer steuerfrei?

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind für den Arbeitnehmer steuerfrei?

Richtlinien beschreiben die Möglichkeiten von steuerfreier Gesundheitsvorsorge
... Artikel lesen

Können die Kosten eines operativen Eingriffs in einer Privatklinik eine außergewöhnliche Belastung sein?
Betriebliche Einkünfte: Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale?

Betriebliche Einkünfte: Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale?

Kosten des Arbeitsplatzes zu Hause pauschal von der Steuer absetzen
... Artikel lesen

Kulturlinks – Frühling 2022

Kulturlinks – Frühling 2022

Kulturveranstaltungen - Frühling 2022
... Artikel lesen

Können die Kosten eines operativen Eingriffs in einer Privatklinik eine außergewöhnliche Belastung sein?

Können die Kosten eines operativen Eingriffs in einer Privatklinik eine außergewöhnliche Belastung sein?

Für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist erforderlich, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt. Die Aufwendungen müssen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert.

Fallen höhere Aufwendungen an als jene, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sind diese laut Lohnsteuerrichtlinien (Rechtsmeinung des Finanzministeriums) nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie aus triftigen medizinischen Gründen erwachsen. Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten sind ausnahmsweise nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn triftige medizinische Gründe vorliegen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte sich dazu kürzlich diesbezüglich mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen:

Ein 91-jähriger Steuerpflichtiger machte Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Operation an der Halswirbelsäule, welche in einer Privatklinik durchgeführt wurde, als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung an. Einer dagegen erhobenen Beschwerde gab das Bundesfinanzgericht Folge. Die Finanz wollte eine Entscheidung des VwGHs.

Der VwGH befand nun unter anderem: Das Bundesfinanzgericht stellte im angefochtenen Erkenntnis fest, ohne die gegenständliche Operation hätte es zu einem schweren neurologischen Defizit mit Lähmungen bis zur Querschnittlähmung kommen können. Dabei stützte es sich auf die Bestätigung eines Facharztes, welche auch attestiert, dass die Operation im öffentlichen Bereich nur sehr eingeschränkt durchgeführt werde und eine aus neurologischer Sicht absolute Dringlichkeit vorgelegen habe. Im Hinblick auf die – auch aufgrund des Alters der mitbeteiligten Partei – gebotene Eile erachtete das Bundesfinanzgericht das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für die zeitnahe Operation in einer Privatklinik für gegeben. Diese Argumentation stieß beim VwGH auf keine aufzugreifenden Bedenken.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: www.gg24.de - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949