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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2026:

Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Welche Kosten für Bewässerungsmaßnahmen können gefördert werden?
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Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel

Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel

Umsatzsteuersenkung gilt nicht für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe
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Kulturpflege im ländlichen Raum durch Land- und Forstwirte

Kulturpflege im ländlichen Raum durch Land- und Forstwirte

Was müssen Land- und Forstwirte hier unbedingt beachten?
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Wie bemisst sich die Steuer beim Verkauf eines Weingartens?

Wie bemisst sich die Steuer beim Verkauf eines Weingartens?

Trennung zwischen Grund und Boden sowie Rebanlagen erforderlich
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Neuer „Biozuschlag“ für Umstellung auf biologische Landwirtschaft ab 2027 angekündigt

Neuer „Biozuschlag“ für Umstellung auf biologische Landwirtschaft ab 2027 angekündigt

€ 80,00 Zuschlag pro Hektar für Umstellung auf biologische Landwirtschaft
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Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Unentgeltliche Vertretung seit 1. Jänner 2026 in FinanzOnline möglich
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Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Überbrückung von Notsituationen mittels Zivildiener
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Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Extremwetterperioden immer stärker zugenommen. Auch heuer treten bereits wieder massive Trockenperioden auf, welche die landwirtschaftlichen Erträge gefährden. Umfassende Bewässerungsmaßnahmen können hier wirksam helfen, Ernteausfälle zu vermeiden. Im „GAP-Strategieplan Österreich 2023 – 2027“ sind hierzu wichtige Förderungen für die überbetriebliche Bewässerung verankert.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.

Ausmaß der Förderung

Gefördert werden

  • 50 % der förderbaren Investitionskosten für die Erneuerung und Errichtung der Wasserförderungs- und Verteilsysteme sowie
  • 70 % der förderbaren Kosten für die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.

Zulässige Förderwerber

Ein Antrag auf Förderung kann von Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften sowie von Zusammenschlüssen von mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden.

Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.

Wichtige Informationen

Umfassende Informationen zur Förderung selbst sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern in den Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (eAMA) unter folgendem Link: www.ama.at/dfp.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: ThomBal - stock.adobe.com

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