Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen
Welche Kosten für Bewässerungsmaßnahmen können gefördert werden?
... Artikel lesen
Welche Kosten für Bewässerungsmaßnahmen können gefördert werden?
... Artikel lesen
Umsatzsteuersenkung gilt nicht für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe
... Artikel lesen
Was müssen Land- und Forstwirte hier unbedingt beachten?
... Artikel lesen
Trennung zwischen Grund und Boden sowie Rebanlagen erforderlich
... Artikel lesen
€ 80,00 Zuschlag pro Hektar für Umstellung auf biologische Landwirtschaft
... Artikel lesen
Unentgeltliche Vertretung seit 1. Jänner 2026 in FinanzOnline möglich
... Artikel lesen
Überbrückung von Notsituationen mittels Zivildiener
... Artikel lesen
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Extremwetterperioden immer stärker zugenommen. Auch heuer treten bereits wieder massive Trockenperioden auf, welche die landwirtschaftlichen Erträge gefährden. Umfassende Bewässerungsmaßnahmen können hier wirksam helfen, Ernteausfälle zu vermeiden. Im „GAP-Strategieplan Österreich 2023 – 2027“ sind hierzu wichtige Förderungen für die überbetriebliche Bewässerung verankert.
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen, sowie Investitionen in die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.
Gefördert werden
Ein Antrag auf Förderung kann von Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften sowie von Zusammenschlüssen von mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden.
Einzelbetriebliche Investitionen in die Bewässerung können über die Investitionsförderung (73-01) gefördert werden.
Umfassende Informationen zur Förderung selbst sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern in den Bundesländern finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (eAMA) unter folgendem Link: www.ama.at/dfp.
Stand: 26. Mai 2026