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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2026:

Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Staatliche Förderung für überbetriebliche Bewässerungen

Welche Kosten für Bewässerungsmaßnahmen können gefördert werden?
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Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel

Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel

Umsatzsteuersenkung gilt nicht für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe
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Kulturpflege im ländlichen Raum durch Land- und Forstwirte

Kulturpflege im ländlichen Raum durch Land- und Forstwirte

Was müssen Land- und Forstwirte hier unbedingt beachten?
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Wie bemisst sich die Steuer beim Verkauf eines Weingartens?

Wie bemisst sich die Steuer beim Verkauf eines Weingartens?

Trennung zwischen Grund und Boden sowie Rebanlagen erforderlich
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Neuer „Biozuschlag“ für Umstellung auf biologische Landwirtschaft ab 2027 angekündigt

Neuer „Biozuschlag“ für Umstellung auf biologische Landwirtschaft ab 2027 angekündigt

€ 80,00 Zuschlag pro Hektar für Umstellung auf biologische Landwirtschaft
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Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Neue Vertretungsmöglichkeit in FinanzOnline für Vertrauenspersonen

Unentgeltliche Vertretung seit 1. Jänner 2026 in FinanzOnline möglich
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Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Überbrückung von Notsituationen mittels Zivildiener
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Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Zivildienst in der Landwirtschaft leisten

Landwirtschaftliche Betriebe, die sich durch einen längerfristigen Ausfall der Betriebsführerin oder des Betriebsführers (z. B. Unfall, schwere Erkrankung, Todesfall) in einer Notlage befinden, können die Zuweisung einer Zivildienerin bzw. eines Zivildieners beantragen, um die Fortführung des Betriebes zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Zivildieners

  • Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein Ausfall, eine Beeinträchtigung oder Überlastung des Betriebsführers oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung mitwirkt, gegeben sein.
  • Der Betriebsführer darf nicht gleichzeitig Alterspensionsbezieher sein.
  • Am Betrieb gibt es keine geeignete Arbeitskraft, durch welche die Fortführung der Arbeiten gewährleistet werden kann.

Umfang und Dauer des Zivildienereinsatzes

  • Die Entscheidung über die Zuteilung bzw. den Umfang und die Dauer der Zuteilung obliegt der Zivildienst-Einsatzleitung in der jeweiligen zuständigen Landwirtschaftskammer.
  • Der Einsatz bzw. die Einsatzdauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 45 Stunden.

Antragstellung

  • Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildieners hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Die Antragstellung erfolgt durch die Bewirtschafterin bzw. den Bewirtschafter des Betriebes bei der zuständigen Landwirtschaftskammer.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

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