Wichtige steuerliche Änderung bei Urlaub am Bauernhof
Anhebung des pauschalen Betriebsausgabensatzes auf 50 %.
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Was muss bei der Verrechnung der eigenen Arbeitsleistung beachtet werden?
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Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
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Unterliegt der häusliche Nebenerwerb der Steuer- und Sozialversicherungspflicht?
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Welche Aktivitäten dürfen im Wald ausgeübt werden?
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Keine gesonderte Erklärung beim Verzicht auf die LuF-Pauschalierung mehr notwendig.
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Mit Authentizität und Aktualität zu mehr Kundenbindung.
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Gerade in den Sommer- und Herbstmonaten genießen viele Menschen Spaziergänge in der freien Natur und vor allem in Waldgebieten. Hierbei gilt der Grundsatz des freien Betretungsrechtes, wonach jedem das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung frei gestattet ist. Dies gilt grundsätzlich sowohl für öffentliche als auch private Waldflächen. Dabei gilt es zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten einer Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers bedürfen bzw. dass diese/dieser (behördlich genehmigte) Betretungsverbote verhängen kann.
Nachfolgende Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers:
Hinweisschilder wie „Betreten verboten“ sind rechtlich nur gültig, wenn sie von Behörden genehmigt wurden oder sich auf konkrete Gefahren beziehen.
Stand: 26. August 2025