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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe April 2018:

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.
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Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergung von 13 % auf 10 %

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Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten.
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Welche Meldezeiträume sind für Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung zu beachten?

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Hier eine Übersicht zu den Meldezeiträumen und den damit verbundenen wesentlichsten Bestimmungen.
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Kann ich meine Steuern später bezahlen?

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Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
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Wie viele Kosten verursachen Netto-Gehaltserhöhungen?

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In Mitarbeitergesprächen wird oft auch das Gehalt thematisiert.
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Wie sind Beitragsgrundlagen ab 2019 an die Sozialversicherung zu melden?

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Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind umfangreiche laufende Meldungen an die Sozialversicherung zu erstatten.
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Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement

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Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen.
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Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Folgende Grenzwerte sind zu beachten:

  • Der Mitarbeiterrabatt übersteigt im Einzelfall nicht 20 %.
  • Bei Rabatten über 20 % werden die Rabatte insoweit steuerpflichtig, als ihr Gesamtbetrag € 1.000,00 im Kalenderjahr übersteigt.

Das BMF hat nun in der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien auch seine Rechtsansicht dargelegt, wie vorzugehen ist, wenn Angehörigen von Mitarbeitern Rabatte gewährt werden.

Bezieht der Arbeitnehmer die vergünstigten Waren und Dienstleistungen selbst und trägt er auch den wirtschaftlichen Aufwand dafür, dann gilt die oben genannte Regelung auch dann, wenn die Waren einer Person zugeordnet werden können, wie z. B. bei einer Saisonkarte.

Erwerben Angehörige eines Mitarbeiters selbst Waren und Dienstleistungen mit bis zu 20 % Mitarbeiterrabatt, so sind die Begünstigungen grundsätzlich nicht anwendbar und der Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist als Sachbezug beim Arbeitnehmer zu versteuern.

Wenn Angehörige selbst Waren und Dienstleistungen mit mehr als 20 % Rabatt im Einzelfall erwerben, so sind diese Mitarbeiterrabatte beim Arbeitnehmer insoweit steuerpflichtig, als der Gesamtbetrag der Rabatte im Kalenderjahr € 1.000,00 übersteigt. Laut Rechtsansicht des BMF in den Lohnsteuerrichtlinien ist diese Vorgangsweise aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung möglich. Dabei ist zu beachten, dass jedoch alle anderen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wie z. B. kein Weiterverkauf der Waren, gegeben sein müssen. Der Betrag, der in Summe € 1.000,00 im Jahr übersteigt, wird beim Mitarbeiter ein steuerpflichtiger Sachbezug.

Stand: 26. März 2018

Bild: puhimec - Fotolia.com

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