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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Dezember 2012:

Erleichterung bei Meldepflicht

Erleichterung bei Meldepflicht

Ab bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen bei der Statistik Austria zu melden.
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Was muss ich beachten, wenn ich eine elektronische Rechnung erhalte?

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Mit 1.1.2013 wird das Versenden von elektronischen Rechnungen erheblich erleichtert.
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Sozialversicherungswerte 2013 (voraussichtlich)

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Eine Auflistung der voraussichtlichen Werte für 2013.
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Liquiditätsprüfung

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Wie viel Geld bleibt, um die Steuern zu bezahlen?
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Nachricht vom Finanzamt – nur mehr elektronisch?

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Ab 2013 sollen Meldungen vom Finanzamt an FinanzOnline-Teilnehmer nur mehr elektronisch zugestellt werden.
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Erleichterung bei Meldepflicht

Erleichterung bei Meldepflicht

Ab dem Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend bei der Statistik Austria zu melden. Diese Schwellenwerte werden ab dem Berichtsjahr 2013 geändert. Zu melden sind nur mehr alle Dienstleistungsexporte bzw. -importe ab einem Schwellenwert von € 500.000,00. Geändert wurden auch einige Dienstleistungscodes.

Bisherige Regelung

Bisher waren die Schwellenwerte branchenabhängig. Je nach Branche waren Dienstleistungen von € 50.000,00 oder von € 200.000,00 pro Jahr zu melden.

Stand: 08. November 2012

Bild: Dziurek - Fotolia.com

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