Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt.
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Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt.
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) versandt.
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Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
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Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert.
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Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.
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Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten.
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Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %.
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Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise ein Lehrlingspaket angekündigt.
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Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Finanzverwaltung durchgeführt.
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Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen.
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Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.
Gefördert werden sollen
Nicht förderungsfähig sind insbesondere
Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.
Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.
Stand: 16. Juli 2020