Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal
Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal verschickt.
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Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal verschickt.
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Die neue Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung ist ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013 anzuwenden.
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Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen.
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NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket.
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Vom AFRAC werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen.
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Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt.
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Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) für das erste Quartal verschickt. Allerdings wurden dieses Jahr keine Erlagscheine beigelegt.
Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte nicht elektronisch erledigen, können Sie für die Einzahlungen die Erlagscheine Ihrer Bank verwenden. Sonst liegen auch auf den Finanzämtern Zahlscheine auf mit denen die Einzahlung erledigt werden kann oder Sie bestellen telefonisch beim Finanzamt einen Zahlschein für das erste Quartal 2013.
Für das 2. Quartal hat die Finanzverwaltung zugesichert, wieder Erlagscheine zu verschicken. Via Finanzonline hat man die Möglichkeit sich für oder gegen den elektronischen Weg zu entscheiden. Alle, die den Papier- bzw. Postweg bevorzugen, werden wieder Zahlscheine erhalten.
Zukünftig sollen alle Finanzonline-User, wenn gewünscht, ihre Steuerangelegenheiten völlig papierlos erledigen können.
Stand: 07. Februar 2013