Steuertipps zum Jahresende
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
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Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
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Die EU-Durchführungsverordnung gilt ab 1.1.2020 in jedem Mitgliedstaat, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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Kurz vor der Nationalratswahl hat der Nationalrat noch eine Vielzahl von Gesetzen beschlossen.
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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
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Oft sind Meetings und Besprechungen zu lange, schlecht organisiert und bringen dem Unternehmen wenig Nutzen, sondern kosten Zeit und Geld.
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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 460,66 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 179,00 |
monatlich | € 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
Stand: 28. Oktober 2019