Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe September 2014:

Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?

Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?

Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an.
... Artikel lesen

Besteuerung freiwillige Abfertigung

Besteuerung freiwillige Abfertigung

Wird ein Dienstverhältnis beendet, sieht das Gesetz eine verpflichtende Abfertigung für den Dienstnehmer vor.
... Artikel lesen

In welcher Höhe haften die Gesellschafter bei einer GmbH mit Gründungsprivileg?
Neues „Wahlrecht“ bei Metalllieferungen

Neues „Wahlrecht“ bei Metalllieferungen

Reverse-Charge: Im Regelfall schuldet der liefernde bzw. leistende Unternehmer die Umsatzsteuer (USt).
... Artikel lesen

Pensionskontorechner

Pensionskontorechner

Wissen Sie, wie hoch Ihre künftige Pension ausfallen wird?
... Artikel lesen

Was ist bei der nachhaltigen Stromerzeugung zu beachten?

Was ist bei der nachhaltigen Stromerzeugung zu beachten?

Neuer Freibetrag: Lieferungen von elektrischer Energie unterliegen der Elektrizitätsabgabe.
... Artikel lesen

Die interne Kommunikation verbessern

Die interne Kommunikation verbessern

Ein positives Betriebsklima fördert die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter.
... Artikel lesen

Neues „Wahlrecht“ bei Metalllieferungen

Neues „Wahlrecht“ bei Metalllieferungen

Reverse-Charge

Im Regelfall schuldet der liefernde bzw. leistende Unternehmer die Umsatzsteuer (USt). Beim Reverse-Charge geht die Steuerschuld jedoch von ihm auf den Leistungsempfänger über. Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Es muss aber in der Rechnung ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld enthalten sein.

Die Reverse-Charge-Regelung wird immer weiter ausgedehnt, unter anderem auch, um einem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen.

Metalllieferungen

Seit Jahresanfang muss das Reverse-Charge-System auch bei bestimmten Metalllieferungen angewendet werden. Wird das Metall an einen Unternehmer geliefert, muss die Rechnung daher ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Metalle, die ausschließlich für die Endnutzung bestimmt sind, sind davon nicht betroffen – z.B. Lieferungen von Aluminiumfolie für Nahrungsmittel, Metallklebebänder.

Im Juni wurde diese Regelung nun wieder gelockert. Für Metalllieferungen bis € 5.000,00 netto ist das Reverse-Charge-System nicht mehr zwingend vorgesehen. Es besteht in diesen Fällen nun ein Wahlrecht, wie die Rechnung ausgestellt wird. Allerdings müssen alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale, die das Umsatzsteuergesetz für Rechnungen vorsieht, enthalten sein.

Das Wahlrecht wurde rückwirkend ab 1.1.2014 eingeführt.

Stand: 27. August 2014

Bild: SpaPartners - Fotolia.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949