Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe April 2012:

Sparpaket 2012

Sparpaket 2012

Ein Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.
... Artikel lesen

Strafen im Steuerrecht

Strafen im Steuerrecht

Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder gehören zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.
... Artikel lesen

Spartipps zum Sparpaket

Spartipps zum Sparpaket

Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.
... Artikel lesen

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.
... Artikel lesen

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

VSt-Abzug bei Prozesskosten

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.

Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des obsiegenden Unternehmers zu bezahlen. Dieser im Urteil zugesprochene Kostenersatz betrifft die Bruttokosten (Rechtsanwaltskosten inkl. Umsatzsteuer) des obsiegenden Unternehmers.

Da der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch zwischen dem Unternehmer und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt vorliegt, kann den Vorsteuerabzug aus dem Prozesskostenersatz (insbesondere Honorar des Rechtsanwaltes) nicht der unterliegende Unternehmer, sondern nur der obsiegende Unternehmer in Anspruch nehmen, obwohl das Rechtsanwaltshonorar vom Prozessgegner bezahlt wird (nicht steuerbarer Schadenersatz).

Der Prozessgegner kann aber die Umsatzsteuer vom obsiegenden Unternehmer rückfordern, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Im aktuellen Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien wird nun zudem auch festgehalten, dass auch Rechtsanwälte, die in eigener Sache tätig werden und obsiegen, von ihrem Gegner ihr Honorar als nicht steuerbaren Schadenersatz ersetzt bekommen.

Stand: 08. März 2012

Bild: Aamon - Fotolia.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949