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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe August 2012:

Abgabenänderungsgesetz 2012

Abgabenänderungsgesetz 2012

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte, die sich mit dem Abgabenänderungsgesetz ändern sollen.
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Was ändert sich für elektronische Rechnungen?

Was ändert sich für elektronische Rechnungen?

Im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012 kommt es zu einer Änderung bei elektronischen Rechnungen.
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Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

Infos zur Erstattung von Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind.
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Wie werden Künstler besteuert?

Wie werden Künstler besteuert?

Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln.
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Jahresabschluss fristgerecht einreichen

Jahresabschluss fristgerecht einreichen

Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden.
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Importieren von Geldbeträgen

Importieren von Geldbeträgen

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den Transport von Bargeld erhöht.
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Wie werden Künstler besteuert?

Wie werden Künstler besteuert?

Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln. Auch hier kann der Gewinnfreibetrag (nur der Grundfreibetrag) in Anspruch genommen werden.

Neben den Pauschalierungsarten können Künstler ihren Gewinn auch mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

Basispauschalierung

Künstler können die Basispauschalierung anwenden, wenn

  • keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden,
  • die Vorjahresumsätze € 220.000,00 nicht übersteigen,
  • aus der Steuererklärung hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht.

Die Betriebsausgaben können mit 12 % (höchstens € 26.400,00) der Umsätze angesetzt werden. Daneben können z.B. noch Ausgaben für Waren und Rohstoffe usw. berücksichtigt werden.

Die Vorsteuern können mit 1,8 % der Umsätze (maximal € 3.960,00 p.a.) berechnet werden.

Branchenpauschalierung

Neben der Basispauschalierung gibt es für Künstler auch eine eigene Branchenpauschalierung. Die Branchenpauschalierung gilt für eine selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit. Hier entfällt die Umsatzgrenze des Vorjahres. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass keine Buchführungspflicht besteht oder nicht freiwillig Bücher geführt werden.

Auch hier beträgt der Durchschnittssatz 12 % (höchstens allerdings € 8.725,00) der Umsätze. Der Durchschnittssatz umfasst Aufwendungen für:

  • übliche technische Hilfsmittel
  • Telefon und Büromaterial
  • Fachliteratur und Eintrittsgelder
  • betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika usw.
  • Mehraufwendungen für Verpflegung
  • Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume
  • Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
  • üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben

Bei der Branchenpauschalierung sind zusätzlich zur Pauschalierung mehr Ausgaben ansetzbar als bei der Basispauschalierung (z.B. Nächtigungs- und Fahrtkosten, Kosten für Aus- und Weiterbildung usw.).

Die Vorsteuerpauschalierung beträgt 12 % (höchstens € 1.047,00) des Betriebsausgabenpauschales.

Stand: 20. August 2012

Bild: ksi - Fotolia.com

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