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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juli 2025:

Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne

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Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
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Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?

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Welche Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein?
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Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Ferialarbeit im Betrieb

Ferialarbeit im Betrieb

Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben.
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Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln

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Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?
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Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag

Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag

BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025.
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Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?

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Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.
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Ferialarbeit im Betrieb

Ferialarbeit im Betrieb

Sommerzeit ist Ferialarbeitszeit. Gerade in den Sommermonaten nutzen viele Studierende und Schülerinnen bzw. Schüler die Möglichkeit, durch befristete Tätigkeitsverhältnisse einen Zuverdienst zu erwerben.

Für Unternehmen, welche Ferialarbeit (gilt nicht für Pflichtpraktika sowie Volontariate) in ihrem Betrieb anbieten möchten, gibt es dabei Nachfolgendes zu beachten.

Vertragliche Ausgestaltung

Vertraglich kann die Ferialarbeit entweder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines freien Dienstvertrages erbracht werden, wobei aufgrund der in der Regel vorliegenden organisatorischen Eingliederung sowie der Weisungsgebundenheit der Ferialarbeitnehmerinnen bzw. Ferialarbeitnehmer nahezu ausschließlich eine Beschäftigung dieser in Form von Anstellungsverhältnissen erfolgt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat hier, sofern die Höhe des Bezuges es bedingt, sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge für seinen Ferialarbeitnehmer abzuführen.

Entlohnung

Ferialarbeitnehmer haben Anspruch auf eine kollektivvertragliche Entlohnung. Sind im Kollektivvertrag Sonderzahlungen vorgesehen, so sind diese bei Beendigung des Ferialarbeitsverhältnisses (aliquot) zu leisten. Zu beachten ist, dass einzelne Kollektivverträge speziell für Ferialarbeiter abweichende Entlohnungsvorschriften vorsehen.

Arbeitszeit

Bei Ferialarbeitern darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden grundsätzlich nicht übersteigen. In einigen Branchen wie dem Gastgewerbe gelten unter Umständen verlängerte Arbeitszeiten. Für Ferialarbeitnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten hingegen keine abweichenden Bestimmungen.

Beendigung

Ferialarbeitsverhältnisse werden in der Regel als befristete Arbeitsverhältnisse ausgestaltet, sodass diese mit Ablauf ihrer Dauer automatisch enden.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: U. J. Alexander - stock.adobe.com

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